(Deutsch) Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, darf die Neueinstellung ohne Sachgrund befristet werden.
(Deutsch) „Kettenbefristung“ und Rechtsmissbrauch – BAG 18. Juli 2012
(Deutsch) Ein Indiz für eine rechtsmissbräuchliche „Kettenbefristung“ eines Arbeitsvertrages liegt dann vor, wenn in einem Zeitraum von mehr als 11 Jahren insgesamt 13 befristete Arbeitsverträge mit einer Arbeitnehmerin geschlossen werden, welche fast durchgehend mit einem Vertretungsbedarf begründet wurden.
(Deutsch) Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung – BAG 6. April 2011
(Deutsch) Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. April 2011 ist es nunmehr ausnahmsweise möglich, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahren zu befristen, obwohl bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und demselben Arbeitgeber bestanden hat.