Eine Kündigung darf nicht schneller sein als eine Massenentlassungsanzeige. Geht eine Kündigung dem Arbeitnehmer zu, bevor die entsprechende Anzeige des Arbeitgebers bei der Agentur für Arbeit eingeht, ist sie unwirksam. Sofort nach Anzeigeneingang darf die Kündigung dann aber zugehen. Der
Unwirksamkeit der Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung bestätigt – BAG 20. Februar 2019

Eine Einrichtung der katholischen Kirche darf ihre eigenen Kirchenmitglieder grundsätzlich nicht aufgrund der Religionszugehörigkeit benachteiligen oder diskriminieren: „Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses