(Deutsch) Selbst wenn eine gemeinsame Erklärung von Arbeitgeber und „Gesamtbetriebsrat“ als Betriebsvereinbarung unwirksam ist, kann die darin enthaltene Erklärung des Arbeitgebers eine Gesamtzusage zumindest im Ausnahmefall beinhalten.
(Deutsch) Nutzung einer Domainadresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch den Betriebsrat – BAG 9. September 2015
(Deutsch) Ein Betriebsrat darf eine Domainadresse nutzen, die neben einem Namensbestandteil der Arbeitgeberin auch den Zusatz „-br“ enthält. Durch diesen Zusatz besteht keine Verwechslungsgefahr, dass der Domainname als Hinweis auf die Arbeitgeberin angenommen werden könnte.
(Deutsch) Betriebsratsgröße: Leiharbeitnehmer zählen im Entleiherbetrieb – BAG 13. März 2013
(Deutsch) Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen.