Selbst wenn eine gemeinsame Erklärung von Arbeitgeber und „Gesamtbetriebsrat“ als Betriebsvereinbarung unwirksam ist, kann die darin enthaltene Erklärung des Arbeitgebers eine Gesamtzusage zumindest im Ausnahmefall beinhalten.
Nutzung einer Domainadresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch den Betriebsrat – BAG 9. September 2015
Betriebsratsgröße: Leiharbeitnehmer zählen im Entleiherbetrieb – BAG 13. März 2013
Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen.