Nutzung einer Domainadresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch den Betriebsrat – BAG 9. September 2015

Nutzung einer Domainadresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch den Betriebsrat – BAG 9. September 2015

Ein Betriebsrat darf eine Domainadresse nutzen, die neben einem Namensbestandteil der Arbeitgeberin auch den Zusatz „-br“ enthält. Durch diesen Zusatz besteht keine Verwechslungsgefahr, dass der Domainname als Hinweis auf die Arbeitgeberin angenommen werden könnte.