Disculpa, pero esta entrada está disponible sólo en Alemán.
(Deutsch) Arbeitskampf mit Flashmob ist verfassungsgemäß – BVerfG 26. März 2014
(Deutsch) Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Gewerkschaften: Das Urteil bestätigt den weiten gewerkschaftlichen Handlungsspielraum und ergänzt damit die Urteile des Bundesarbeitsgerichtes aus den Jahren 2007 und 2009. Es obliegt der Gewerkschaft, die Wahl eines geeigneten Arbeitskampfmittels zu treffen, mit dessen Hilfe sie ihren gewerkschaftlichen Zweck erreichen möchte.