Eine Einrichtung der katholischen Kirche darf ihre eigenen Kirchenmitglieder grundsätzlich nicht aufgrund der Religionszugehörigkeit benachteiligen oder diskriminieren: „Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses