(Deutsch) Der Aufsichtsratsvorsitzende einer Klinik hatte gegenüber der Presse erläutert, dass man wegen des „Umbruchs auf dem Gesundheitsmarkt“ sich für einen anderen Bewerber entschieden habe, der das Unternehmen „langfristig in den Wind stellen“ könne. Der 62 – jährige bisherige medizinische Geschäftsführer hatte das Nachsehen und fühlte sich aufgrund seines Alters diskriminiert, als sein Dienstvertrag ausgelaufen war und nicht verlängert wurde. Der BGH teilte diese Ansicht und wendete damit erstmals das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf den Geschäftsführer einer GmbH an.