(Deutsch) Ein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen fragen, ob dieser schwerbehindert ist. Die Frage ist jedenfalls dann zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis bereits 6 Monate bestanden hat, also nachdem der schwerbehinderte Arbeitnehmer den Sonderkündigungsschutz erworben hat.