(Deutsch) Ein Telekommunikationsunternehmen muss bei einer fehlerhaften Tarifumstellung zwar weder Schadensersatz wegen des Ausfalls des Telefaxes, noch Schadensersatz wegen des Ausfalls des Festnetztelefons leisten. Es ist jedoch für den Ausfall des Internetzugangs schadensersatzpflichtig.