Nochmalige Einstellung nach 22 Jahren: ein Arbeitgeber darf wieder sachgrundlos befristen – BAG 21. August 2019 Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, darf die Neueinstellung ohne Sachgrund befristet werden.