Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, darf die Neueinstellung ohne Sachgrund befristet werden.
Befristete Tätigkeitsübertragung der 1. (Solo-) Fagottistin – BAG 7. Oktober 2015

Die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit – hier war es die Tätigkeit einer 1. (Solo-) Fagottistin – kann befristet erfolgen, ohne den Anforderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes genügen zu müssen. Diese Befristung verstößt zudem nicht gegen die einschlägigen tarifvertraglichen Vorschriften nach dem Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK). Als allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) muss sie lediglich den gesetzlichen Anforderungen des BGBs entsprechen.