Kündigung wegen Wiederverheiratung – BAG 8. September 2011

Kündigung wegen Wiederverheiratung – BAG 8. September 2011

Ein katholischer Chefarzt muss sich bei seiner Anstellung in einem katholischen Krankenhaus zwar bei seiner Wiederverheiratung einen Loyalitätsverstoß durch die Schließung einer nach katholischem Verständnis ungültigen Ehe vorwerfen lassen, gleichwohl ist eine Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn der Verstoß im Einzelfall bei einer Interessenabwägung ein hinreichend schweres Gewicht erhält.

Kanzlei Beuttler
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