Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage – BAG 23. Februar 2016 Selbst wenn eine gemeinsame Erklärung von Arbeitgeber und „Gesamtbetriebsrat“ als Betriebsvereinbarung unwirksam ist, kann die darin enthaltene Erklärung des Arbeitgebers eine Gesamtzusage zumindest im Ausnahmefall beinhalten.