Betriebsvereinbarung

Überblick

Selbst wenn eine gemeinsame Erklärung von Arbeitgeber und „Gesamtbetriebsrat“ als Betriebsvereinbarung unwirksam ist, kann die darin enthaltene Erklärung des Arbeitgebers eine Gesamtzusage zumindest im Ausnahmefall beinhalten. Eine solche Umdeutung soll dann möglich sein, wenn sich der Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsvereinbarung auf jeden Fall entsprechend verpflichten wollte, die zugesagten Leistungen zu erbringen.

Kanzlei Beuttler
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