Eine gute Rechtsberatung erspart Ärger, Zeit und Kosten. Unsere Mandanten müssen sich nicht für Jura interessieren, sie brauchen jedoch auch keine Berührungsängste zu haben. Wir beantworten Ihre Kostenanfrage gerne auch vorab, damit Sie gut informiert über eine Beauftragung entscheiden können.

  • Vergütungshöhe
    Die Höhe der Vergütung für Rechtsberatung und der Rechtsvertretung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und besteht aus Gebühren und Auslagen. Die Gebühren werden in der Regel nach dem Gegenstandswert berechnet, welchem je nach anwaltlicher Tätigkeit ein bestimmter Betrag im Vergütungsverzeichnis gesetzlich zugeordnet ist. Davon abweichend ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung möglich.
  • Rechtsschutzversicherung
    Wenn Sie die Beauftragung für eine anwaltlichen Beratung von der Kostenübernahme Ihrer Rechtsschutzversicherung abhängig machen möchten, ist es sinnvoll, dass Sie Ihre Versicherung vorher selbst kontaktieren und anfragen. Die weitere Kommunikation mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen wir als kostenlosen Zusatzservice gerne für Sie.
  • Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
    Für alle, die sich eine Rechtsberatung und eine Rechtsvertretung nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe bzw. der Prozesskostenhilfe.
  • Kostenumfang
    Im Zivilprozess zahlt derjenige, der unterliegt: er muss die Gerichtskosten mit den Kosten für die Sachverständigen, die eigenen Rechtsanwaltskosten und darüber hinaus die Rechtsanwaltskosten des Gegners übernehmen. Anders ist dies in der ersten Instanz eines Urteilsverfahrens vor dem Arbeitsgericht: Jeder trägt die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst. Die Gerichtskosten trägt grundsätzlich die unterliegende Partei.