Unwirksamkeit der Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung bestätigt – BAG 20. Februar 2019

Unwirksamkeit der Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung bestätigt – BAG 20. Februar 2019

Eine Einrichtung der katholischen Kirche darf ihre eigenen Kirchenmitglieder grundsätzlich nicht aufgrund der Religionszugehörigkeit benachteiligen oder diskriminieren: „Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses

Kündigung durch den Insolvenzverwalter während der Elternzeit – BAG 27. Februar 2014

Kündigung durch den Insolvenzverwalter während der Elternzeit – BAG 27. Februar 2014

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers bedeutet zunächst, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Der Insolvenzverwalter erhält jedoch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen zu kündigen. Für diesen Fall sieht § 113 Satz 2 Insolvenzordnung eine Kündigungsfrist von höchstens 3 Monaten. Die kurze Frist geht allen anderen, längeren Kündigungsfristen vor.

Kündigungsschutzgesetz: Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern – BAG 24. Januar 2013

Kündigungsschutzgesetz: Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern – BAG 24. Januar 2013

Ein Arbeitnehmer kann nur dann Kündigungsschutz für sich beanspruchen, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Hierfür muss ein nach dem 31. Dezember 2003 eingestellter Arbeitnehmer darlegen und beweisen können, dass sein Arbeitgeber in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Das Bundesarbeitsgericht berücksichtigt bei dieser Berechnung der Betriebsgröße in dieser Entscheidung auch im Betrieb regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer.

Kündigung wegen Wiederverheiratung – BAG 8. September 2011

Kündigung wegen Wiederverheiratung – BAG 8. September 2011

Ein katholischer Chefarzt muss sich bei seiner Anstellung in einem katholischen Krankenhaus zwar bei seiner Wiederverheiratung einen Loyalitätsverstoß durch die Schließung einer nach katholischem Verständnis ungültigen Ehe vorwerfen lassen, gleichwohl ist eine Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn der Verstoß im Einzelfall bei einer Interessenabwägung ein hinreichend schweres Gewicht erhält.