Ein Arbeitnehmer kann nur dann Kündigungsschutz für sich beanspruchen, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Hierfür muss ein nach dem 31. Dezember 2003 eingestellter Arbeitnehmer darlegen und beweisen können, dass sein Arbeitgeber in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt. Das Bundesarbeitsgericht berücksichtigt bei dieser Berechnung der Betriebsgröße in dieser Entscheidung auch im Betrieb regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer.
„Kettenbefristung“ und Rechtsmissbrauch – BAG 18. Juli 2012
Ein Indiz für eine rechtsmissbräuchliche „Kettenbefristung“ eines Arbeitsvertrages liegt dann vor, wenn in einem Zeitraum von mehr als 11 Jahren insgesamt 13 befristete Arbeitsverträge mit einer Arbeitnehmerin geschlossen werden, welche fast durchgehend mit einem Vertretungsbedarf begründet wurden.
Altersdiskriminierung eines GmbH-Geschäftsführers – BGH 23. April 2012
Der Aufsichtsratsvorsitzende einer Klinik hatte gegenüber der Presse erläutert, dass man wegen des „Umbruchs auf dem Gesundheitsmarkt“ sich für einen anderen Bewerber entschieden habe, der das Unternehmen „langfristig in den Wind stellen“ könne. Der 62 – jährige bisherige medizinische Geschäftsführer hatte das Nachsehen und fühlte sich aufgrund seines Alters diskriminiert, als sein Dienstvertrag ausgelaufen war und nicht verlängert wurde. Der BGH teilte diese Ansicht und wendete damit erstmals das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf den Geschäftsführer einer GmbH an.
Altersdiskriminierung: Staffelung der Urlaubsdauer – BAG 20. März 2012
Nachdem eine Bezahlung gemäß den nach Lebensalter differenzierenden Vergütungsstufen des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) seitens des Europäischen Gerichtshofes für unwirksam aufgrund einer Altersdiskriminierung erklärt wurde, ist nunmehr auch die altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) aufgrund der Altersdiskriminierung vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt worden.
Frage nach Schwerbehinderung – BAG 12. Februar 2012
Ein Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmer insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen fragen, ob dieser schwerbehindert ist. Die Frage ist jedenfalls dann zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis bereits 6 Monate bestanden hat, also nachdem der schwerbehinderte Arbeitnehmer den Sonderkündigungsschutz erworben hat.
Kündigung wegen Wiederverheiratung – BAG 8. September 2011
Ein katholischer Chefarzt muss sich bei seiner Anstellung in einem katholischen Krankenhaus zwar bei seiner Wiederverheiratung einen Loyalitätsverstoß durch die Schließung einer nach katholischem Verständnis ungültigen Ehe vorwerfen lassen, gleichwohl ist eine Kündigung nur dann gerechtfertigt, wenn der Verstoß im Einzelfall bei einer Interessenabwägung ein hinreichend schweres Gewicht erhält.